Was tun bei einem Verkehrsunfall?
Inhaltsverzeichnis
- Die ersten 10 Minuten nach dem Unfall: 7 Schritte
- Wenn es Verletzte gibt: Erste Hilfe und Notruf 112
- Polizei oder Europäischer Unfallbericht: Wie wird der Unfall aufgenommen?
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Papierformular und Online-Version
- Versicherung informieren und Entschädigung erhalten
- Unfallflucht: Welche Folgen drohen?
- Häufige Fehler nach einem Verkehrsunfall
- Unfall mit einem Mietwagen: Was Getmancar-Kunden tun sollten
- Verkehrsunfall im Ausland: Georgien, Moldau, Zypern und EU-Länder
- Häufig gestellte Fragen zu Verkehrsunfällen
Was sollten Sie tun, wenn sich gerade ein Verkehrsunfall ereignet hat? Halten Sie an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, stellen Sie das Warndreieck auf und prüfen Sie, ob jemand Hilfe benötigt. Gibt es Verletzte, wählen Sie die 112. Nachdem Sie die Unfallstelle abgesichert haben, dokumentieren Sie alle wichtigen Details und kümmern Sie sich um die formelle Unfallaufnahme – entweder mit der Polizei oder, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mithilfe eines Europäischen Unfallberichts. Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung innerhalb von drei Werktagen über den Unfall zu informieren.
Die ersten 10 Minuten nach dem Unfall: 7 Schritte
In den ersten Minuten nach einer Kollision ist es besonders wichtig, die Unfallstelle abzusichern, den Zustand der Beteiligten zu prüfen und den Unfallhergang zu dokumentieren. Nach Ziffer 2.10 der ukrainischen Straßenverkehrsordnung muss ein an einem Unfall beteiligter Fahrer unverzüglich anhalten, die Unfallstelle kennzeichnen und sich um Verletzte kümmern.
Wie es danach weitergeht, hängt von den Umständen ab. Die ersten Maßnahmen bleiben jedoch in jedem Fall gleich:
- Halten Sie sofort an. Fahren Sie nicht weiter und verändern Sie die Position des Fahrzeugs nicht, bevor die Unfallstelle und die Umstände der Kollision dokumentiert wurden.
- Warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck innerorts mindestens 20 Meter und außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 40 Meter vom Fahrzeug entfernt auf.
- Prüfen Sie, ob jemand verletzt wurde. Bei Verletzungen rufen Sie die 112 oder 103 an und teilen der Leitstelle mit, wie viele Personen Hilfe benötigen.
- Dokumentieren Sie die Unfallstelle. Fotografieren oder filmen Sie die Gesamtsituation, die Position der Fahrzeuge, die Kennzeichen, sämtliche Schäden, Bremsspuren, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen.
- Notieren Sie die Daten des anderen Beteiligten. Sie benötigen den vollständigen Namen, die Telefonnummer, die Versicherungsdaten und den Namen der Versicherungsgesellschaft. Die Gültigkeit der ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherung kann über die MTSBU geprüft werden.
- Sichern Sie die Kontaktdaten von Zeugen. Diese können später wichtig sein, wenn die Beteiligten den Unfallhergang unterschiedlich schildern.
- Entscheiden Sie über die Art der Unfallaufnahme. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann ein Europäischer Unfallbericht verwendet werden. Andernfalls muss die Polizei gerufen werden.
Ziffer 2.11 der ukrainischen Straßenverkehrsordnung sieht ein gesondertes Verfahren für Unfälle ohne Verletzte und ohne Schäden am Eigentum Dritter vor. Wenn die Fahrzeuge sicher weiterfahren können und sich die Beteiligten über den Unfallhergang einig sind, dürfen sie eine Unfallskizze anfertigen und unterschreiben und anschließend selbstständig zur nächstgelegenen Dienststelle der Nationalpolizei fahren, um die erforderlichen Unterlagen erstellen zu lassen.
ℹ️ Speichern Sie diese Schritt-für-Schritt-Anleitung auf Ihrem Smartphone. In einer Stresssituation können Sie damit schnell überprüfen, ob Sie alle wichtigen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge erledigt haben.
Wenn es Verletzte gibt: Erste Hilfe und Notruf 112
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten sollten Sie sofort die 112 oder 103 wählen. Nennen Sie den genauen Unfallort, die Zahl der Verletzten und beschreiben Sie kurz deren Zustand. Nehmen Sie den Verbandskasten zur Hand, befolgen Sie die Anweisungen der Leitstelle und leisten Sie Erste Hilfe nur im Rahmen Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten.
Bewegen Sie Verletzte nicht ohne zwingenden Grund, insbesondere wenn der Verdacht auf Kopf- oder Wirbelsäulenverletzungen besteht. Beseitigen Sie zunächst unmittelbare Gefahren wie Feuer, Rauch oder das Risiko einer weiteren Kollision und folgen Sie den Anweisungen der Rettungsleitstelle.
Ein Verkehrsunfall mit Verletzten muss unter Beteiligung der Polizei aufgenommen werden – ein Europäischer Unfallbericht reicht in diesem Fall nicht aus. Wer die Unfallstelle unter Verstoß gegen die Verkehrsregeln verlässt, muss mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen rechnen. Unter bestimmten Umständen kann auch eine strafrechtliche Verantwortung entstehen, insbesondere wenn eine verletzte Person in einer lebensbedrohlichen Lage zurückgelassen wird.
Für Notfälle gilt: Die 112 ist die einheitliche Notrufnummer. In der Ukraine kann für den Rettungsdienst außerdem die 103 gewählt werden.
Polizei oder Europäischer Unfallbericht: Wie wird der Unfall aufgenommen?
Ein Europäischer Unfallbericht kann nur verwendet werden, wenn sämtliche vorgeschriebenen Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. In allen anderen Fällen muss der Unfall mit Beteiligung der Polizei aufgenommen werden. Eine mündliche Einigung zwischen den Fahrern ersetzt keine offizielle Dokumentation.
Wann Sie die Polizei rufen müssen
Rufen Sie die Polizei, wenn:
- Personen verletzt wurden oder drei oder mehr Fahrzeuge beteiligt sind;
- mindestens ein Beteiligter keine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt;
- Anzeichen von Alkohol-, Drogen- oder sonstiger Beeinträchtigung vorliegen;
- sich die Fahrer über den Unfallhergang nicht einigen können;
- Eigentum Dritter, etwa ein Zaun, ein Strommast oder ein geparktes Fahrzeug, sowie staatliches oder kommunales Eigentum beschädigt wurde;
- die Bedingungen des Mietvertrags eine polizeiliche Aufnahme verlangen.
Voraussetzungen für den Europäischen Unfallbericht im Jahr 2026
Das vereinfachte Verfahren ist nur möglich, wenn alle folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- An der Kollision sind nur zwei Fahrzeuge beteiligt.
- Beide Fahrzeuge verfügen über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Es gibt keine Verletzten, und beschädigt wurden ausschließlich die Fahrzeuge der Unfallbeteiligten.
- Die Fahrer sind sich über den Unfallhergang einig.
- Keiner der Fahrer zeigt Anzeichen von Alkohol- oder Drogeneinfluss beziehungsweise die Wirkung von Medikamenten, die Aufmerksamkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können.
Seit 2025 gilt die separate Grenze von 80.000 UAH gemäß dem Gesetz der Ukraine Nr. 3720-IX „Über die obligatorische Haftpflichtversicherung der Halter von Landfahrzeugen“ nicht mehr. Im Jahr 2026 werden Sachschäden im Rahmen der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 250.000 UAH pro geschädigter Person ersetzt. Die aktuellen Regelungen und der elektronische Europäische Unfallbericht sind auf der Website der MTSBU verfügbar.
Polizei oder Europäischer Unfallbericht
Kriterium | Polizei | Europäischer Unfallbericht |
|---|---|---|
| Anzahl der Fahrzeuge | Beliebige Anzahl | Nur 2 |
| Verletzte | Möglich | Keine Verletzten |
| Deckungssumme pro geschädigter Person | Sachschäden: bis zu 250.000 UAH; Personen- und Gesundheitsschäden: bis zu 500.000 UAH | Nur Sachschäden: bis zu 250.000 UAH |
| Wer dokumentiert den Unfall? | Polizei | Die Fahrer selbst |
| Dauer der Aufnahme | Abhängig von der Situation | In der Regel 20–30 Minuten |
| Wann nicht geeignet? | – | Uneinigkeit, Verletzte, Beeinträchtigung oder Nichterfüllung einer anderen Voraussetzung |
Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Papierformular und Online-Version
Beide Fahrer wirken an der Erstellung des Europäischen Unfallberichts mit. Jeder trägt seine eigenen Daten ein, während der Unfallhergang, die Skizze und die Fahrzeugschäden gemeinsam abgestimmt werden.
Wer den Unfall verursacht hat, ändert an diesem Verfahren nichts – das Formular wird von beiden Beteiligten ausgefüllt.
Die Papier- und die elektronische Version haben die gleiche rechtliche Wirkung. Daher können die Fahrer die Variante wählen, die an der Unfallstelle praktischer ist.
Papierformular: Was Sie eintragen und vermeiden sollten
Um den Europäischen Unfallbericht korrekt auszufüllen, tragen Sie nacheinander Datum und Ort des Unfalls, die Daten der Fahrer, Fahrzeuge und Versicherungspolicen ein. Anschließend beschreiben Sie die Unfallumstände, zeichnen eine Skizze, führen die Schäden auf und unterschreiben das Formular nach einer abschließenden Prüfung.
Unterschreiben Sie kein unausgefülltes Formular und trennen Sie die Durchschläge nicht, bevor alle Angaben vollständig eingetragen wurden. Vermeiden Sie nach Möglichkeit Korrekturen und prüfen Sie, ob die Angaben auf beiden Exemplaren übereinstimmen.
Das Papierformular erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Es ist sinnvoll, stets ein Exemplar im Fahrzeug aufzubewahren, damit es im Ernstfall griffbereit ist.
Elektronischer Unfallbericht der MTSBU
Um den Unfallbericht elektronisch auszufüllen, öffnen Sie den MTSBU-Dienst direkt an der Unfallstelle. Geben Sie die Daten beider Fahrer, Fahrzeuge und Versicherungspolicen ein, laden Sie Fotos der Schäden hoch und überprüfen Sie alle Angaben. Jeder Fahrer bestätigt den Bericht mit einem einmaligen SMS-Code auf seinem eigenen Mobiltelefon. Dafür benötigen beide Fahrer Mobilfunkempfang; für die elektronische Aufnahme ist außerdem eine Internetverbindung erforderlich.
Das Verfahren muss direkt am Unfallort abgeschlossen werden, da das System Uhrzeit und Standort automatisch erfasst. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten beide Fahrer eine Kopie des elektronischen Unfallberichts per E-Mail. Die Unfalldaten werden zugleich an die Versicherungen weitergeleitet.
Die elektronische Aufnahme dauert in der Regel etwa 20–30 Minuten. Nach Abschluss werden die Daten automatisch an die Versicherungen übermittelt.
Versicherung informieren und Entschädigung erhalten
Informieren Sie Ihre Versicherung möglichst sofort telefonisch über den Unfall. Die formelle Meldung muss spätestens innerhalb von drei Werktagen eingereicht werden.
Bei einem Verkehrsunfall reicht das bloße Vorhandensein einer gültigen Police nicht aus. Entscheidend ist, dass die Meldefristen eingehalten werden und das beschädigte Fahrzeug vor Beginn der Reparatur zur Besichtigung bereitsteht.
Für die Besichtigung des Fahrzeugs stehen nach Eingang der Unfallmeldung 10 Werktage zur Verfügung. Die Besichtigung wird von der Versicherungsgesellschaft oder der MTSBU durchgeführt.
Für die Entschädigung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- ein Entschädigungsantrag;
- Unterlagen der antragstellenden Person;
- Fahrzeugdokumente;
- Polizeidokumente oder der Europäische Unfallbericht;
- Bankverbindung.
Im Jahr 2026 betragen die Versicherungssummen bis zu 250.000 UAH für Sachschäden und bis zu 500.000 UAH für Schäden an Leben und Gesundheit jeder geschädigten Person.
Lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren, bevor die Schäden dokumentiert wurden. Wird die Besichtigung aus Gründen, die nicht in Ihrer Verantwortung liegen, nicht innerhalb der vorgesehenen Frist durchgeführt, müssen Sie das Fahrzeug nach Ablauf dieser Frist nicht länger im unveränderten Zustand belassen.
Hat der Unfallverursacher keine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, kann die MTSBU in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eine Entschädigung leisten. Im Rahmen der direkten Schadenregulierung können sich Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen auch an ihre eigene Versicherung wenden. Hat der andere Fahrer die Unfallstelle verlassen, informieren Sie die Polizei. Ob eine Entschädigung möglich ist, hängt von den Umständen des Unfalls ab.
Unfallflucht: Welche Folgen drohen?
Nach Art. 122-4 des ukrainischen Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten wird das unerlaubte Verlassen der Unfallstelle mit einer von drei verwaltungsrechtlichen Sanktionen geahndet: einer Geldbuße von 3.400 UAH, dem Entzug des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen für ein bis zwei Jahre oder Verwaltungshaft für 10 bis 15 Tage.
Verlassen Sie die Unfallstelle daher nicht einfach, bevor die erforderliche Aufnahme abgeschlossen ist – auch nicht nach einer geringfügigen Kollision oder einer Berührung mit einem geparkten Fahrzeug.
Eine Ausnahme kann unter anderem dann gelten, wenn eine verletzte Person dringend in eine medizinische Einrichtung gebracht werden muss. Anschließend muss der Fahrer an die Unfallstelle zurückkehren.
Häufige Fehler nach einem Verkehrsunfall
Probleme mit der Versicherung entstehen nicht immer durch den Unfall selbst, sondern häufig durch das Verhalten der Beteiligten danach. Eine übereilte mündliche Einigung, fehlende Fotos oder eine Reparatur vor der Besichtigung können es erschweren, den Unfallhergang und die Höhe des Schadens nachzuweisen.
Nach einem Unfall sollten Sie daher vermeiden:
- eine Entschädigung ausschließlich mündlich zu vereinbaren oder Geld ohne Nachweis zu übergeben;
- Formulierungen in einer Unfallskizze oder Erklärung zu akzeptieren oder zu unterschreiben, mit denen Sie nicht einverstanden sind;
- das Fahrzeug vor der Foto- und Videodokumentation der Unfallumstände zu bewegen;
- mit Reparaturen zu beginnen, bevor die Versicherung die Schäden dokumentiert hat;
- die Meldung an die Versicherung länger als drei Werktage hinauszuzögern.
Unfall mit einem Mietwagen: Was Getmancar-Kunden tun sollten
Bei einem Unfall mit einem Mietwagen sollten Sie Ruhe bewahren, die Unfallstelle nicht verlassen und sich sofort an den Support von Getmancar wenden.
Für Kunden des Dienstes muss der Unfall unter Beteiligung der Polizei aufgenommen werden – ein Europäischer Unfallbericht wird in diesem Fall nicht verwendet. Die Polizeidokumente werden für die weitere Schadenregulierung und für die Anwendung der Versicherungsbedingungen benötigt.
Gehen Sie nach dem Unfall folgendermaßen vor:
- Verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bevor die Polizei eingetroffen ist.
- Informieren Sie den Getmancar-Support sofort über den Unfall.
- Dokumentieren Sie die Folgen: Fotografieren Sie die Schäden, die beteiligten Fahrzeuge und die Unfallstelle aus einer Gesamtperspektive.
- Rufen Sie die Polizei und warten Sie, bis der Unfall offiziell aufgenommen wurde.
- Übermitteln Sie dem Mitarbeiter über die App alle verfügbaren Unterlagen – Fotos, Polizeidokumente und weitere Nachweise.
- Befolgen Sie die Anweisungen des Supports. Die Mitarbeiter helfen Ihnen bei den nächsten Schritten und koordinieren die weitere Abwicklung des Vorfalls.
Für dringende Kontakte mit Getmancar in der Ukraine steht die Nummer +38 (097) 444-5-222 zur Verfügung. Der Support ist außerdem über Viber, Telegram oder WhatsApp erreichbar.
Wie der Schaden letztlich reguliert wird, hängt von der konkreten Situation ab. Ist ein anderer Fahrer eindeutig verantwortlich, greift die Versicherung. Liegt die Verantwortung beim Kunden oder kann der Unfallverursacher nicht festgestellt werden, kann eine Selbstbeteiligung gelten.
Die Option Super Insurance reduziert die finanzielle Haftung des Kunden nur, wenn der Unfall offiziell von der Polizei aufgenommen wurde und ein entsprechendes Polizeidokument vorliegt.
Ausführliche Informationen zu Versicherung, Haftung und dem Vorgehen in besonderen Situationen finden Sie im Bereich weitere Fragen und Antworten.
Getmancar ist in Kyjiw, Dnipro, Lwiw, Tiflis, Batumi, Kutaissi und Chișinău verfügbar. Deshalb ist es sinnvoll, diese Vorgehensweise unabhängig vom jeweiligen Standort zu kennen.
Verkehrsunfall im Ausland: Georgien, Moldau, Zypern und EU-Länder
Wenn Sie im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, halten Sie an, dokumentieren Sie die Unfallstelle und wählen Sie bei Bedarf die 112. Diese Notrufnummer gilt in Georgien, Moldau, Zypern und den Ländern der Europäischen Union.
Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, prüfen Sie die geltenden Versicherungsanforderungen. In Ländern des Green-Card-Systems ist eine gültige internationale Versicherung erforderlich. In Georgien benötigen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen zusätzlich eine lokale Pflichtversicherung.
In der EU ist es sinnvoll, einen European Accident Statement beziehungsweise Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Die Nummerierung der Felder ist auch in verschiedenen Sprachversionen identisch, wodurch sich das Formular leichter von Fahrern aus unterschiedlichen Ländern gemeinsam ausfüllen lässt.
Unfallaufnahme im Ausland: Polizei und vereinfachtes Verfahren
Land | Notrufnummer | Wann sollte die Polizei gerufen werden? | Formular ohne Polizei | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Georgien | 112 | Der Unfall wird von der Streifenpolizei aufgenommen | Keines | Lokale Versicherung |
| Moldau | 112 | Verletzte oder Uneinigkeit zwischen den Beteiligten | Constatare amiabilă – vereinfachte Unfallaufnahme | Einreichung innerhalb von 2 Werktagen |
| Zypern | 112 / 199 | Verletzte oder strittiger Unfallhergang | Accident Statement | Linksverkehr |
| Deutschland | 110 / 112 | Bei Verletzten; bei strittigem Unfallhergang empfohlen | Europäischer Unfallbericht | Unfallstelle nicht verlassen |
| Rumänien | 112 | Uneinigkeit zwischen den Beteiligten oder Verletzte | Constatare amiabilă – vereinfachte Unfallaufnahme | Andernfalls innerhalb von 24 Stunden zur Polizei |
Georgien
Kommt es in Georgien zu einem Verkehrsunfall, sollte zur offiziellen Aufnahme die Streifenpolizei gerufen werden. Für Getmancar-Kunden ist ein Polizeidokument besonders wichtig, da es Voraussetzung für die Anwendung der entsprechenden Versicherungsbedingungen ist.
Fahrzeuge von Getmancar können in Tiflis, Batumi und Kutaissi gemietet werden.
Moldau
Ein Unfall ohne Verletzte kann in Moldau ohne Polizeibeteiligung über das Verfahren constatare amiabilă aufgenommen werden. Das vereinfachte Verfahren steht zur Verfügung, wenn zwei Fahrzeuge beteiligt sind, niemand verletzt wurde und sich die Fahrer über den Unfallhergang einig sind.
Die Versicherung muss innerhalb von 48 Stunden informiert und das Formular innerhalb von zwei Werktagen eingereicht werden. Getmancar ist auch in Chișinău tätig.
Zypern
Nach einem Verkehrsunfall auf Zypern können Sie die 112 oder 199 wählen. Wegen des Linksverkehrs sollten Sie die genaue Position der Fahrzeuge und den Unfallhergang besonders sorgfältig dokumentieren.
Wenden Sie sich anschließend an Ihre Versicherung. Je nach Police kann diese einen Accident-Care-Dienst zur Unfallstelle schicken. Ist der Unfallverursacher nicht versichert, kann eine Kontaktaufnahme mit dem Motor Insurers’ Fund erforderlich sein.
Deutschland und Rumänien
Auch nach einem geringfügigen Unfall in Deutschland dürfen die Beteiligten den Unfallort nicht einfach verlassen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann nach § 142 StGB strafbar sein. Gibt es keine Verletzten und nur geringe Sachschäden, können die Fahrer den Unfall mit einem Europäischen Unfallbericht dokumentieren. Bei strittigem Unfallhergang empfiehlt es sich, die Polizei hinzuzuziehen. Über den Zentralruf der Autoversicherer lässt sich die Versicherung des anderen Fahrzeugs ermitteln: unter 0800 250 260 0 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) oder +49 40 300 330 300 bei Anrufen aus dem Ausland.
In Rumänien kann ein Unfall ohne Verletzte über das Verfahren constatare amiabilă aufgenommen werden, sofern sich die Beteiligten über den Unfallhergang einig sind. Die Versicherung ist innerhalb von fünf Werktagen zu informieren. Kommt keine Einigung zustande, muss der Unfall innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei gemeldet werden.
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